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Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr: Was wirklich gilt Ein Bier "geht schon"? Ein Joint vom Vorabend "merkt doch keiner"?

Welche Promillegrenzen gelten? Was passiert ab 0,3 oder 0,5 Promille? Welche THC-Grenzwerte gelten und warum müssen Fahranfänger bei Alkohol und Cannabis konsequent bei 0,0 bleiben? Der Überblick nach aktueller Rechtslage.

Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr: Was wirklich gilt

Ein Bier "geht schon"? Ein Joint vom Vorabend "merkt doch keiner"? Solche Aussagen gehören zu den gefährlichsten Irrtümern im Straßenverkehr. Alkohol und Cannabis beeinträchtigen Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit oft früher, als viele glauben. Deshalb gelten in Deutschland klare gesetzliche Grenzen und empfindliche Strafen.

Bereits ab 0,3 Promille kann es strafbar werden

Viele glauben, erst ab 0,5 Promille werde es problematisch. Das stimmt so nicht.

Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Typische Auffälligkeiten sind:

  • Schlangenlinien fahren
  • Rotlicht oder Vorfahrt missachten
  • deutlich verlangsamte Reaktionen
  • Unfall verursachen

Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Grundlage sind § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und je nach Fall § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs).

Ab 0,5 Promille: Die gesetzliche Grenze

Ab 0,5 Promille liegt auch ohne Fahrfehler eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor.

Beim ersten Verstoß drohen in der Regel:

  • 500 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Bei Wiederholung steigen Bußgeld und Fahrverbote deutlich an.

Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab 1,1 Promille gilt man mit einem Kraftfahrzeug als absolut fahruntüchtig. Dann handelt es sich unabhängig von Auffälligkeiten um eine Straftat.

Die Folgen können sein:

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für die Neuerteilung
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • Punkte in Flensburg
  • gegebenenfalls eine MPU

Cannabis am Steuer

Seit der Gesetzesänderung gilt für erfahrene Kraftfahrer grundsätzlich ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.

Besonders wichtig:

  • Alkohol und Cannabis gemeinsam am Steuer sind ebenfalls verboten und werden besonders streng geahndet.
  • Wer durch Cannabis auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss unabhängig vom Grenzwert mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Für Fahranfänger gilt: Null heißt Null

Während der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt eine klare Regel:

0,0 Promille Alkohol und kein THC im Körper.

Das schreibt § 24c StVG ausdrücklich vor. Bereits geringe Mengen können zu einem Bußgeld, Punkten, Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar führen.

Unser Rat

Die gesetzlichen Grenzwerte sind keine Empfehlung, sondern lediglich die Grenze, ab der der Gesetzgeber Sanktionen vorsieht. Schon deutlich geringere Mengen Alkohol oder Cannabis können Konzentration, Reaktionszeit und Urteilsvermögen beeinträchtigen.

Deshalb gilt die einfachste und sicherste Regel:

Wer fährt, trinkt keinen Alkohol und konsumiert keine berauschenden Mittel.

Damit schützt man nicht nur den Führerschein, sondern vor allem sich selbst, die Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.