Ausbildungsklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. 

Mindestalter :18 Jahre, beim Begleiteten Fahren (BF) 17 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM und L 

Kl.BE – für die Großen Anhänger 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Keine Theorieprüfung notwendig nur die praktische Prüfung muss leider sein 

Kl. B 96- für die Kleinen Anhänger, die Wohnwagenklasse 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination  mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg 

Kl. B96 ist nur eine Fahrerschulung (es gibt keine Prüfung) nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. eines Fahrlehrers . 

B 197   Die neue Automatikregelung 

 Ab dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit für den Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B die hauptsächliche praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird. Diese Beschränkung war bisher der Fall und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert. Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren. 

Nun gibt es ab dem 01.04.21 die Schlüsselzahl 197, die diese Beschränkung entfallen lässt.
Dafür ist es notwendig innerhalb der praktischen Fahrausbildung, die grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug beginnt und abläuft, eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zu absolvieren, die mindestens 10 x 45 Minuten dauern muss. 

Danach erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung !) von mindestens 15 Minuten in der der Berwerber zeigen soll, dass er einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann. 

Wenn dem so ist, wird dem Bewerber von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber ausgestellt, die er der Führerscheinbehörde vorlegen muss. Die weitere Ausbildung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug. 

Sobald dann die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig ! 

Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren.

Was passiert, wenn ich meine Fahrerlaubnis B 197 später erweitern möchte, z.B. auf BE ? 

Nun, kein Problem. Hier sollte man sich aber sicher sein, auf welcher Art von Fahrzeug man die praktische Anhängerprüfung fahren möchte. Absolviert man diese auf einem Schaltwagen bekommt man keinen weiteren Eintrag bei der Spalte BE, darf Gespanne mit allen erlaubten Zugfahrzeugen fahren. 

Fährt man die Anhängerprüfung mit einem Automatik, erhält man nur für die Klasse BE eine SZ 78 und darf dann BE-Gespanne nur mit einem Automatik fahren. 

Bei Fahrten ohne Anhänger oder mit Gespannen unterhalb der BE-Erfordernis ändert sich nichts. 

Wer aber die B 197 mit Erfolg erlangt hat, der wird die BE-Prüfung ggf. auch mit Schaltwagen sicher schaffen. 

Es spricht also nichts mehr gegen die duale Ausbildung auf Automatik und Schaltung.